Jobs für Schüler in Österreich

Viele Schüler kennen das Problem: Das Taschengeld ist alle, aber der Monat noch nicht vorbei. Abhilfe verschaffen können Schülerjobs, die nicht nur die Möglichkeit bieten, Geld zu verdienen, sondern zudem dazu beitragen, schon einmal erste Arbeitserfahrungen zu sammeln. Was es bei Jobs für Schüler zu beachten gibt, erfahrt ihr im Folgenden:
Jobs für Schüler in Österreich
Für welchen Schülerjob entscheidest du dich?

Für wen sind Jobs für Schüler geeignet?

Die wichtigste Voraussetzung für Schülerjobs in Österreich ist die Vollendung des 15. Lebensjahres und der Schulpflicht. Je nachdem, was für eine Arbeit ausgeführt wird, muss unter Umständen sogar das 18. Lebensjahr vollendet sein. Dies gilt beispielsweise für selbständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Diese kann nur von Personen ab 18 Jahren beantragt werden.
Verschiedene Jobs für Schüler

Welche Vertrags- und Arbeitsformen gibt es für Schülerjobs?

Schüler können entweder selbstständig oder unselbstständig beschäftigt sein. Unselbstständige Arbeit bedeutet, dass man für einen Arbeitgeber arbeitet und dieser einen entsprechend entlohnt. Bei einem solchen Beschäftigungsverhältnis ist man über den Arbeitgeber sozialversichert und die Lohnsteuer wird vom Gehalt abgezogen. Selbstständige Tätigkeiten hingegen bedeuten, dass für einen oder mehrere Auftraggeber Arbeiten auf Honorarbasis erledigt werden. Eine automatische Sozialversicherung besteht in diesem Fall nicht, zudem besteht unter Umständen eine Verpflichtung zur Zahlung von Einkommens- und Umsatzsteuer (siehe nächster Abschnitt).
Steuern bei Schülerjobs

Was bedeutet es, steuerpflichtig zu sein?

Wer einen Nebenjob hat, muss die österreichischen Bestimmung zur Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer unbedingt beachten. Die Umsatzsteuer wird nur von selbstständig arbeitenden Personen geleistet, während die Einkommenssteuer von jedem bezahlt werden muss, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei unselbstständiger Arbeit wird die Einkommenssteuer als Lohnsteuer bezeichnet. Ob Schülerjobs steuerpflichtig sind oder nicht, hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Ab wann werden Steuern fällig?

Bei unselbstständigen Schülerjobs beginnt die Steuerpflicht zur Zahlung der Einkommenssteuer bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 12.000€. Wichtig ist, dass man die gesetzlichen Regelungen regelmäßig überprüft und Änderungen verfolgt. Jobs für Schüler haben jedoch die Besonderheit, dass es sich häufig um nicht regelmäßig durchgeführte Arbeiten handelt. Wer noch zur Schule geht und nur ab und zu jobbt, kann sich die Lohnsteuer zum Jahresende vom zuständigen Finanzamt erstatten lassen. Wer selbständig, also auf Honorarbasis, arbeitet, muss sich ebenfalls an gesetzliche Regelungen halten. Keine Steuerpflicht besteht hierbei bei einem Einkommen von weniger als 11.000€ pro Jahr. Bei mehr als 11.000€ muss das Einkommen versteuert werden.
Arbeitszeiten für Schüler

Welche Arbeitszeiten gelten in Jobs für Schüler?

Die Arbeitszeiten für Jobs für Schüler unter 18 Jahren sind ebenfalls gesetzlich geregelt. In Österreich dürfen Schüler bzw. Jugendliche maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Nach spätestens 6 Stunden Arbeit besteht zudem ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Die Pause muss vom Arbeitgeber jedoch nicht bezahlt werden. Des Weiteren müssen zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen. Arbeitsverbot für Jugendliche herrscht zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Außerdem besteht bei Jobs für Schüler ein Anspruch auf zwei aufeinander folgende freie Tage pro Woche, also Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag. In bestimmten Branchen, beispielsweise in der Gastronomie, können Ausnahmen bezüglich der Arbeitszeiten in Jobs für Schüler greifen. Schüler über 16 Jahren dürfen in diesen Fällen bis 23 Uhr arbeiten, sofern eine ärztliche Untersuchung dem nichts entgegenstellt.
Einfluss Schülerjob auf Familienbeihilfe

Haben Jobs für Schüler Einfluss auf die Familienbeihilfe?

Wenn die Eltern Familienbeihilfe beziehen, stellt dies bis zum 18. Lebensjahr hinsichtlich des Einkommens aus Schülerjobs kein Problem dar. Erst ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Einkommensgrenze 10.000€ pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, verlieren die Eltern den Anspruch auf die Familienbeihilfe und müssen bereits geleistete Zahlungen zurückzahlen.
Versicherungen bei einem Job für Schüler

Muss man sich versichern?

Jobs für Schüler, bei denen nicht mehr als 376,26€ im Monat verdient werden, gelten als geringfügige Beschäftigung. Dies bedeutet, dass über den Arbeitgeber keine Krankenversicherung besteht, sondern nur eine Unfallversicherung. Ist das Einkommen höher, besteht eine komplette Versicherungspflicht. Bei Schülerjobs, die auf selbstständiger Arbeit beruhigen, besteht keine automatische Versicherung. Wenn der Jahresgewinn durch Jobs für Schüler höher ist als 6.453,36€, besteht eine Meldepflicht bei der Sozialversicherung.

Welche Jobs für Schüler gibt es?

Die Art des Jobs für Schüler hängt ab von den jeweiligen Interessen und Fähigkeiten sowie davon, wie viel Zeit in den Job investiert werden kann. Schülerjobs sollten lediglich der Aufbesserung des Taschengeldes dienen, aber nicht dazu führen, dass die Schule vernachlässigt wird. Neben Jobs für Schüler beispielsweise in der Gastronomie, als Baby- oder Hundesitter, als Nachhilfelehrer oder in sozialen Berufen eignet sich auch die Heimarbeit als Nebenverdienst. Schülerjobs, die von zu Hause aus durchgeführt werden, haben den Vorteil, dass man sich die Zeit selbst einteilen kann und so nicht nur während der Schulferien, sondern möglicherweise auch während der Schulzeit jobben kann. Beispiele für solche Jobs für Schüler sind die Teilnahme an Online-Umfragen, Produkttests oder das Verfassen von Artikeln für Internetseiten.



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